Bedingungen, Preise und Hinweise
Bitte beachten Sie die hier aufgeführten Bedingungen, Preise und Hinweise zu Speach. Unterhalb der Bedingungen finden Sie einige Dokumente im PDF-Format.
Telogic Germany GmbH (vormals vistream GmbH): Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen,
gültig ab dem 01.12.2010
1. Geltungsbereich und Änderungen der AGB
1.1 Die TELOGIC GERMANY GmbH (im folgenden „TELOGIC" genannt) erbringt ihre Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen („die Leistungen") zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"), die der Vertragspartner („Kunde“) durch Erteilung des Auftrags gegenüber TELOGIC anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn TELOGIC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB werden ergänzt durch produkt- oder dienstespezifische Regelungen, die unter www.speach.de oder www.telogic.de einsehbar und zum Zwecke der Speicherung herunterladbar sind.
1.2 Diese AGB gelten für alle ab dem 01.12.2010 abgeschlossenen Prepaid-Mobilfunkverträge über Leistungen der TELOGIC.
1.3 TELOGIC ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte Email-Adresse oder durch eine Textnachricht über den Kurznachrichtendienst („SMS") mitzuteilen.
1.4. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Weg bekanntgegeben, sofern die Geschäftsbeziehung auf elektronischen Weg begründet wurde (Online-Verfahren) und wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Die Änderungen gelten jeweils als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird TELOGIC den Kunden bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widersprechen. Die vorstehenden Regelungen finden auf Änderungen der Hauptleistungspflichten keine Anwendung. Als Hauptleistungspflichten gelten die Pflicht von TELOGIC gegenüber dem Kunden Mobilfunkdienste zu erbringen, sowie die Pflicht des Kunden, das vereinbarte Entgelt für die Mobilfunkdienste zu bezahlen.
2. Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
2.1. Der Prepaid-Mobilfunkvertrag zwischen TELOGIC und dem Kunden kann auf verschiedene Weise zustande kommen, je nachdem, über welchen Vertriebsweg der Kunde die SIM-Karte bezieht. Bestellt der Kunde die Prepaid SIM-Karte über die Internetseiten unter www.speach.de, unterbreitet er der TELOGIC damit ein Angebot zum Abschluss eines Prepaid-Mobilfunkvertrages. TELOGIC nimmt das Angebot des Kunden an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung übersendet. Die Auftragsbestätigung erfolgt auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email-Adresse soweit der Kunde diese angegeben hat. Erwirbt der Kunde im Filialgeschäft ein Startpaket, kommt der Prepaid-Mobilfunkvertrag dadurch zustande, dass TELOGIC die Prepaid SIM-Karte freischaltet, nachdem der Kunde über die Internetseiten www.speach.de die für die Freischaltung und Vertragsdurchführung erforderlichen Daten an TELOGIC übermittelt hat. Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn TELOGIC dem Kunden eine Prepaid SIM-Karte übergibt und der Kunde damit telefoniert oder andere entgeltpflichtige Leistungen der TELOGIC in Anspruch nimmt.
2.3 TELOGIC kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, z. B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.
2.4 Der Prepaid-Mobilfunkvertrag endet durch Kündigung oder mit endgültiger Deaktivierung gemäß Ziffer 6.3.
2.5 Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ausdrücklich unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses unrichtige Angaben macht, gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 9.6 und 9.9 verstößt, Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen unberechtigt zurückgerufen werden oder der Kunde wiederholt mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Mobilfunkvertrag begründet sind, sofern diese einen Betrag von EURO 75,00 übersteigen.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Inhalt des Prepaid-Mobilfunkvertrags zwischen TELOGIC und dem Kunden richtet sich, soweit nicht abweichend anders vereinbart, nach dem Inhalt der beim Bestellvorgang im Internet über die Website www.speach.de bekannt gegebenen Informationen, den bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie diesen AGB, soweit auf diese im Bestellvorgang hingewiesen wurde. Die Leistungsbeschreibungen und Preislisten sind im Internet unter www.speach.de oder www.telogic.de abrufbar und stehen zum Download bereit. Änderungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und werden dem Kunden über die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse bekannt gemacht.
3.2 TELOGIC stellt dem Kunden die Prepaid Card mit einer Rufnummer, einer oder zwei persönlichen Identifikationsnummern („PIN") sowie einer oder zwei entsprechenden persönlichen Entsperrungscodes („PUK“) zur Verfügung. Prepaid Card und PIN sind Voraussetzung für den Zugang zu dem von TELOGIC und EPM betriebenen GSM-Mobilfunknetz und zu dem UMTS-Mobilfunknetz. Der PUK kann zur Legitimation gegenüber dem Kundenservice genutzt werden.
3.3 Die Rufnummer der Prepaid Card wird dem Kunden bei Erwerb mitgeteilt, z. B. in dem „Willkommensbrief“. Kunden müssen Änderungen von Rufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber TELOGIC und der dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind oder die Zuteilung aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden erfolgt ist.
3.4 Die Leistungen der TELOGIC sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von TELOGIC und EPM in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen E-Plus Mobilfunknetzes beschränkt. Darüber hinaus ist der Kunde im Rahmen des Angebotes von TELOGIC berechtigt, Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu nehmen, soweit TELOGIC dies technisch ermöglicht und dies mit den jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat.
3.5 Im Rahmen des Prepaid-Mobilfunkvertrags stellt TELOGIC stellt dem Kunden die Nutzung von Telekommunikationsdiensten im Sinne von § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um gegen Entgelt erbrachte Leistungen, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen. Hierzu gehört insbesondere die sog. „Sprachtelefonie“.
3.6 Über die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 hinaus kann TELOGIC dem Kunden den Zugang zu sog. „Premiumdiensten“ im Sinne von § 3 Nr. 17 a des Telekommunikationsgesetzes, insbesondere zu solchen Diensten, die über den Rufnummernbereich 0900 erbracht werden gewähren, in deren Rahmen eine weitere Dienstleistung, anders als die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5, von TELOGIC oder einem Dritten erbracht wird. Premiumdienste sind insbesondere solche weiteren Dienstleistungen, in deren Rahmen Chatdienste, Musikdienste, Unterhaltungsdienste, Unterhaltungsdienste für Erwachsene, Foren und Service Hotlines erbracht werden. Premiumdienste können auch über normale Festnetznummern erbracht werden. Insgesamt ist es dabei unerheblich, ob für die weitere Dienstleistung über das Verbindungsentgelt hinaus ein separates Entgelt anfällt oder nicht. Soweit für die weitere Dienstleistung ein über das Verbindungsentgelt hinausgehendes separates Entgelt anfällt und dafür keine separate Rechnung erstellt wird, wird sie dem anrufenden Kunden gegenüber gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 gemäß Ziffer 5 abgerechnet.
3.7 TELOGIC gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.
3.8 TELOGIC erbringt ihre Leistungen im Rahmen der Kapazitätsgrenzen des E-Plus Mobilfunknetzes. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen von EPM oder TELOGIC (z. B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen), wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben.
3.9 Ziffer 3.8 gilt entsprechend für Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die von TELOGIC zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden.
3.10 Im Falle einer etwaigen Abgabe der dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdiensteanbieter wird TELOGIC die Portierung ohne längere Versorgungslücke gewährleisten. In Einzelfällen können technische Gründen es bedingen, dass TELOGIC für einen Zeitraum von bis zu vier Tagen vor der Abgabe keine Leistungen erbringt. Voraussetzung für die Abgabe der Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdienstleister ist, dass der Kunde diese innerhalb von 31 Tagen nach Beendigung des Vertrages bei TELOGIC beantragt. Die mit der Abgabe der Rufnummer gemäß Preisliste verbundenen Kosten trägt der Kunde.
4. Zusatzdienstleistungen
4.1 Soweit TELOGIC Prepaid Zusatzdienstleistungen anbietet, ist der Kunde berechtigt, Prepaid Zusatzdienstleistungen, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6 im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen.
4.2 Für Prepaid Zusatzdienstleistungen (auch Optionen oder Tarifoptionen genannt), die TELOGIC erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Prepaid Zusatzdienstleistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Prepaid-Mobilfunkvertrags.
4.3 Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung von TELOGIC beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet TELOGIC nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags. Entsprechend finden diese in Ziffer 4.3 festgelegten Bedingungen auch Anwendung auf Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6 soweit diese Durch Dritte erbracht werden.
5. Abrechnung, Vorleistungspflicht des Kunden und Bezahlung der Leistungen über Aufladungen des Prepaid Guthabenkontos
5.1 Die TELOGIC-Leistungen aus dem Vertrag sowie aus den Verträgen über die Zusatzdienstleistungen und Premiumdienste sind vom Kunden vorauszuzahlen; der Kunde ist somit vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen des Vertrags und der Zusatzdienstleistungen sowie der Premiumdienste nur nutzen, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem bei TELOGIC im Rahmen seines Vertrags über die Prepaid Card eingerichteten individuellen Guthabenkontos („Prepaid Guthabenkonto“) vorhanden ist.
5.2 Von dem Prepaid Guthabenkonto werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung Entgelte gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Abzug gebracht. Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des Prepaid Guthabens sofort unterbrochen.
5.3 TELOGIC kann eine Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes an den Kunden weitergeben, so dass sich die nutzungsabhängigen sowie der nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte erhöhen. Eine etwaige Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes und die daraus resultierende Erhöhung der nutzungsabhängigen sowie der nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung.
5.4 Die Vorauszahlungen kann der Kunde – soweit jeweils vor Ort verfügbar – in Form von „Aufladungen“ wie folgt entrichten:
(a) über ein elektronisches Auflade-System im Internet,
(b) mittels Abbuchung über die vom Kunden im Auftrag angegebene Kreditkarte oder das angegebene Bankkonto („Lastschrift“, es gelten die Besonderen Bedingungen für das Lastschriftverfahren),
(c) durch Einlösung einer Prepaid Cash Card oder
(d) per Banküberweisung/Bareinzahlung auf das im Auftrag angegebene Konto der TELOGIC unter Angabe der Rufnummer des Kunden im Verwendungszweck.
5.5 Zahlungseingänge, die ohne bzw. mit einem falschen Verwendungszweck (Telefonnummer) auf dem Bankkonto der TELOGIC eingehen, können nicht als Aufladung bearbeitet werden.
5.6 Gibt der Kunde eine falsche oder eine an einen anderen Kunden vergebene Telefonnummer an, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhaber der irrtümlich angegebenen Telefonnummer den Aufladebetrag verbraucht. In diesem Fall haftet TELOGIC, soweit von TELOGIC nicht zu vertreten, nicht für den etwaigen Guthabenverbrauch und erstattet dem Kunden nur den Betrag, der in dem Zeitpunkt noch vorhanden ist, in dem der Kunde TELOGIC über den falschen Verwendungszweck informiert.
5.7 Bei einer Aufladung mittels Kreditkarte erfolgt die Buchung auf dem Prepaid Guthabenkonto unmittelbar nach der Aufladung, wenn das jeweilige Kreditkarteninstitut den entsprechenden Betrag autorisiert. Bei Aufladung durch Überweisung/Bareinzahlung erfolgt die Buchung nach Zahlungseingang auf dem TELOGIC-Konto. Bei Einlösung einer Prepaid CashCard wird dem Kunden innerhalb weniger Minuten der Nennwert der Prepaid CashCard auf seinem Prepaid Guthabenkonto gutgeschrieben.
5.8 Eine Rechnung für die Aufladung der Prepaid Card mittels Banküberweisung/Kreditkarte wird auf schriftliche Anforderung des Kunden unter Angabe des Aufladedatums und des jeweiligen Betrages erstellt Für die Erstellung der Rechnung wird ein Bearbeitungsentgelt gemäß Preisliste erhoben. Eine Rechnungserstellung später als 80 Tage nach Aufladung ist gemäß Ziffer 11.4 nicht möglich.
5.9 TELOGIC ermöglicht dem Kunden, den Kontostand des Prepaid Guthabenkontos abzufragen. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbständigen Anspruch des Kunden auf TELOGIC-Leistungen in entsprechender Höhe.
5.10 Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchung von Beträgen von seiner Prepaid Card nur innerhalb von acht (8) Wochen nach der jeweiligen Abbuchung erheben. Eine Überprüfung auf Basis von Einzelverbindungsdaten ist nur möglich, soweit der Kunde auf dem Kundenauftrag eine vollständige Speicherung der Verbindungsdaten gewählt hat.
5.11 Sollten TELOGIC aus dem Prepaid-Mobilfunkvertrag fällige Forderungen gegen den Kunden zustehen (z.B. aufgrund vergangener Lastschriftrückgaben), so kann TELOGIC zeitlich spätere Zahlungen des Kunden zunächst mit dieser Forderung verrechnen. Bei mehreren Forderungen wird zuerst die ältere getilgt. Das TELOGIC Guthabenkonto wird in diesem Fall nur um den verbleibenden Restbetrag aufgeladen.
5.12 Im Falle des Verlustes der Prepaid Card kann das jeweilige Restguthaben nach Sperrung der alten Karte auf Antrag des Kunden auf eine von ihm erworbene neue Prepaid Card von TELOGIC übertragen werden. Hierfür erhebt TELOGIC ein Dienstleistungsentgelt gemäß Preisliste.
6. Aktivitätszeitfenster, endgültige Deaktivierung und Ende des Vertrags
6.1 Innerhalb des Aktivitätszeitfenster kann der Kunde abgehende Verbindungen führen. Die Dauer des Aktivitätszeitfenster ist abhängig von der Höhe des Aufladebetrags und ergibt sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif. Das Aktivitätszeitfenster verlängert sich jeweils durch weitere Aufladungen.
6.2 Maximal kann die Dauer des Aktivitätszeitfensters 24 Monate betragen. Die jeweilige maximale Dauer ergibt sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif.
6.3 Endet das Aktivitätszeitfenster schließt sich eine zwei monatige Phase der passiven Erreichbarkeit an. In dieser Phase kann der Kunde nur Verbindungen empfangen. Mit dem Ende der zwei monatigen Phase der passiven Erreichbarkeit wird die Prepaid Card endgültig deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen TELOGIC und dem Kunden endet.
6.4 Der Kunde hat die Prepaid Card bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an TELOGIC zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen TELOGIC infolge der Beendigung des Vertrags. Eine Auszahlung von Guthaben, das TELOGIC dem Kunden gewährt hat, ohne dass der Kunde hierfür eine Zahlung geleistet hat (z.B. im Rahmen von Werbeaktionen), ist ausgeschlossen.
6.5 Während der Phase der passiven Erreichbarkeit kann der Kunde eine Aufladung seines Prepaid Guthabenskontos durchführen, die den Beginn eines neuen Aktivitätszeitfensters auslöst. Die Höhe der hierzu erforderlichen Aufladung ist der Preisliste zu entnehmen.
6.6 Ist das Guthaben vor Ablauf des Aktivitätszeitfensters verbraucht, sind über das Ende des Aktivitätszeitfensters hinaus bis zum Ende der zwei monatigen Phase der passiven Erreichbarkeit eingehende Verbindungen möglich, auch wenn keine Wiederaufladung der Prepaid Card erfolgt.
7. Rechte und Pflichten des Kreditkarteninhabers bei Aufladung über Kreditkarte
7.1 Die Rechte und Pflichten aus dem Prepaid-Mobilfunkvertrag sind unabhängig von den Rechten und Pflichten des Kreditkartendauerauftrages. Sämtliche Reklamationen und Beanstandungen aus dem Prepaid-Mobilfunkvertrag sind unmittelbar mit TELOGIC zu klären.
7.2 Der Kreditkartendauerauftrag kann unter Angabe der Kreditkartennummer sowie der Rufnummer zu dem Prepaid-Mobilfunkvertrag schriftlich gegenüber der Telogic Germany GmbH, Park der Partnerstädte 2, 44137 Dortmund, widerrufen werden. Vor dem Widerruf bereits ausgeführte Aufträge werden jedoch nicht rückgebucht. TELOGIC wird hinsichtlich eines eventuellen Widerrufs als Empfangsbote für das jeweilige Kreditkarteninstitut tätig.
8. Pflichten des Kunden im Umgang mit Benutzerkennung und „PIN“
8.1 Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrungscodes (PUK) sind geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der Prepaid Card durch Dritte oder ein Missbrauch, der persönlichen Informationen welche auf der Prepaid Card gespeichert sind vermieden werden. Der Kunde wird die PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben.
8.2 Der Kunde hat TELOGIC den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der PIN sowie des PUK unverzüglich mitzuteilen.
9. Pflichten des Kunden im Umgang mit der Prepaid Card
9.1 Die Prepaid Card wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt Eigentum von TELOGIC. Der Kunde hat die Prepaid Card bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an TELOGIC zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen TELOGIC infolge der Beendigung des Vertrags. TELOGIC darf die Prepaid Card jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen.
9.2 Die Prepaid Card ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden.
9.3 Der Kunde hat TELOGIC den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der Prepaid Card unverzüglich mitzuteilen.
9.4 Der Kunde hat TELOGIC unverzüglich jede Änderung seines Namens oder seiner Adresse mitzuteilen. Dies kann schriftlich oder telefonisch über die Kunden-Hotline erfolgen. Erforderlich ist jeweils eine Legitimation des Kunden durch Angabe einer PUK, der Geheimzahl oder – bei schriftlichen Mitteilungen – Vorlage einer Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses und der aktuellen Meldebescheinigung.
9.5 Die Übertragung der Prepaid Card auf einen Dritten ist nur dann zulässig, wenn sich der Dritte gegenüber TELOGIC durch ein amtliches Ausweisdokument mit Adressangabe (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) legitimiert und eine schriftliche Übernahmeerklärung abgibt. Für die Übertragung wird eine Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste erhoben. Das im Zeitpunkt der Übertragung vorhandene Guthaben kann nicht ausgezahlt werden, steht jedoch dem neuen Karteninhaber zur Nutzung zur Verfügung.
9.6 Der Kunde darf seine Prepaid Card nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten. Darüber hinaus ist es dem Kunden untersagt, unter Nutzung der TELOGIC SIM-Karte einen systemgesteuerten Massenversand von Mitteilungen und Nachrichten (SMS, MMS, Email) an Kunden der TELOGIC oder Kunden anderer Netze vorzunehmen.
9.7 Es ist nicht gestattet, TELOGIC-Mobilfunkdienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten oder Dritten zur Vermarktung anzubieten, ohne dass dazu eine ausdrückliche schriftliche vorherige Einwilligung durch M vorliegt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass nur Teile der TELOGIC-Mobilfunkdienstleistungen betroffen sind.
9.8 Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Mobilfunkvertrags erhaltene(n) Prepaid Card(s) ausschließlich zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende oder gewerbliche Nutzung seiner Prepaid Card(s) zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen vorherigen Genehmigung durch TELOGIC.
9.9 Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die Prepaid Card für folgende Zwecke zu nutzen:
9.9.1 Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem TELOGIC Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen und/ oder
9.9.2 Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSMGateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das TELOGIC Mobilfunknetz.
9.9.3 Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.
10. Kartensperre
10.1. Unbeschadet gesetzlicher Vorschriften ist TELOGIC berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der Kunde im Rahmen der Eingabe der Daten bei dem Bestellvorgang (Ziffer 2.1) unrichtige Angaben macht oder seinen Pflichten gemäß Ziffern 9.6. oder 9.9. nicht nachkommt. Dem Kunden wird die Sperre schriftlich, fernmündlich, per SMS oder per E-Mail zunächst angekündigt. Sofern technisch möglich und dem Verstoß des Kunden gegen seine Vertragspflichten angemessen, wird die Sperre auf bestimmte Leistungen beschränkt.
10.2. Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung ergibt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ausgefallen ist, als das Entgelt.
11. Schadensersatz und Haftungsbegrenzung
11.1 Für Vermögensschäden, die von TELOGIC, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht werden, haftet TELOGIC gegenüber ihren Kunden nach Maßgabe von § 44a TKG. Das bedeutet, die Haftung von TELOGIC ist in diesen Fällen auf höchstens EURO 12.500,00 je Kunde begrenzt, wenn es sich bei dem Kunden um eine juristische oder natürliche Person handelt, die weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt (so genannte „Endnutzer“). Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 2 in der Summe auf höchstens EURO 10 Millionen begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 2 bis 4 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
11.2 In allen anderen Fällen bestimmt sich die Haftung von TELOGIC für sich, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nach den folgenden Regelungen:
a) TELOGIC haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, unbegrenzt. Ebenso haftet TELOGIC unbegrenzt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) Liegen die unter a) genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet TELOGIC – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt wird. In diesen Fällen ist die Haftung von TELOGIC auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz und wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer zugesicherten Eigenschaft der von TELOGIC zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von TELOGIC.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und –minderung zu treffen.
11.4 In jedem Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung des Kunden gegen Ziffern 9.6, 9.7, 9.8 und 9.9 schuldet der Kunde TELOGIC eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 1.250,00 pro vertragswidrig eingesetzter und/oder an Dritte weitergegebener TELOGIC-Mobilfunkkarte. Sofern der Kunde eine juristische Person ist, haftet für den Vertragsstrafeanspruch neben der juristischen Person auch deren gesetzliches Vertretungsorgan als Gesamtschuldner, es sei denn, dass die vertragswidrige Benutzung der TELOGIC-Mobilfunkkarte ohne dessen Wissen und Willen geschieht. TELOGIC bleibt vorbehalten, neben der Vertragsstrafe gegen den gegen Ziffern 9.6, 9.7, 9.8 und/oder 9.9 verstoßenden Kunden weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine geleistete Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche von TELOGIC anzurechnen.
12. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis
12.1 TELOGIC erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- und Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz) sowie die Nutzungsdaten (§ 15 Telemediengesetz) des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung, oder -nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde einwilligt. TELOGIC darf die Bestandsdaten auch zur Beratung des Kunden zur Werbung für eigene Angebote sowie zur Marktforschung verarbeiten und nutzen, wenn der Kunde in diese Verwendung eingewilligt hat.
12.2 TELOGIC darf ferner mit Einwilligung des Kunden die zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung gespeicherten Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten, zur bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikationsdiensten oder zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwenden. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
12.3 TELOGIC wird die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Kundenverhältnisses folgenden Kalenderjahres löschen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder die Verfolgung von Ansprüchen eine längere Speicherung erfordern. Die vorstehend genannten Verkehrsdaten werden vollständig gespeichert und 80 Tage nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraums gelöscht. Der Ablauf des Abrechnungszeitraums entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Rechnung erstellt würde, wenn es sich um einen Laufzeitvertrag handeln würde. Die Löschung kann unterbleiben, soweit der Kunde vor der Löschung Einwände gegen die Guthabenhöhe erhoben hat.
12.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises (EVN). Auf schriftlichen Auftrag des Kunden und gegen gesondertes Entgelt gemäß Preisliste kann TELOGIC einen EVN erstellen. Die Darstellung der Zielrufnummer auf dem EVN erfolgt nach der Wahl des Kunden in vollständiger Länge oder um die letzten drei Ziffern verkürzt.
12.5 Nimmt der Kunde Leistungen anderer Netzbetreiber in Anspruch, so können die Verkehrsdaten des Kunden zum Zwecke der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen übermittelt werden.
13. Anforderungen an Endgeräte
13.1 Der Kunde darf nur solche Endgeräte funktionsgerecht, entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung, benutzen, die für die Nutzung in dem von der EPM betriebenen Mobilfunknetz zugelassen sind und nicht zu Störungen im E-Plus Mobilfunknetz oder in anderen Fernsprechnetzen führen können. Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Endgeräte alle von TELOGIC angebotenen Leistungen unterstützen.
13.2 Erwirbt der Kunde ein zur ausschließlichen Nutzung im TELOGIC Mobilfunknetz bestimmtes Mobilfunktelefon („Endgerät mit SIM-Lock“), so ist er verpflichtet, sich während der Sperrfrist („SIM-Lock“) mit dem Endgerät mit SIM-Lock ausschließlich in das TELOGIC Mobilfunknetz einzubuchen oder das von TELOGIC festgelegte Entgelt zur Entsperrung des Endgeräts zu bezahlen. Nach Ablauf der SIM-Lock Frist erhält der Kunde auf seine Anfrage hin einen Entsperrcode von TELOGIC kostenlos mitgeteilt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann ist und das Kundenverhältnis zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. TELOGIC ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.2 Die Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften, welche Rechtsordnungen anzuwenden sind (Internationales Privatrecht, Art. 3 fort folgende des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.2 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Kundenverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TELOGIC abtreten.
Dortmund, Dezember 2010
Telogic Germany GmbH (vormals vistream GmbH), Park der Partnerstädte 2, 44137 Dortmund
Geschäftsführer: Per Erik Ångman
Amtsgericht Dortmund HRB 19010
Bedingungen und Preise im PDF Format
AGB der vistream GmbH für Prepaid Mobilfunkleistungen
Besondere Bedingungen "Flat Speach"
Besondere Bedingungen "Flat Festnetz"
Besondere Bedingungen "Flat SMS"
Besondere Bedingungen "Flat Kombi"
Besondere Bedingungen "Daten1GB"
